In der jüngsten Ratssitzung konnte Ortsbürgermeister Stein mitteilen, dass in der Ortslage Monzingen weitere 30 km/h Bereiche etabliert werden. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für klassifizierte Straßen innerhalb der Ortslage geprüft. Hierzu hatten sich Vertreter der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbaulastträger und die Polizei zur Überprüfung vor Ort getroffen.
Die Ergebnisse:
- In der Ortsdurchfahrt Monzingen, L 229, Soonwaldstraße gibt es derzeit drei aufeinanderfolgende 30 km/h Regelungen in Streckenabschnitten unter 300 Meter. Die Verkehrskommission war sich darüber einig, dass für den betreffenden Streckenabschnitt (zwischen Einmündung Soonwaldstraße/Bergstraße und Einmündung Soonwaldstraße/Rathausstraße) eine durchgängige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann.
- Im Bereich des Kindergartens der Nußbaumer Str. 20 besteht bereits eine 30 km/h Regelung. In der Hauptstr. 27 befindet sich ein direkter Zugang zur Grundschule. Im Streckenabschnitt zwischen Grundschule und Kindergarten befindet sich ein Teilabschnitt an der Friedhofsmauer mit lediglich einseitig vorhandenem Gehweg und dadurch erforderlicher Fahrbahnquerungen durch zu Fuß Gehende.
Die Verkehrskommission war sich darüber einig, dass für den betreffenden Streckenabschnitt (Grundschule, Friedhofsmauer und Kindergarten) eine durchgängige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden kann.
Entsprechende Beschilderungen sind bereits durch die Verkehrsbehörde angeordnet und kommen demnächst zur Ausführung. Die Aufbringung eines Piktogramms „Kinder“ in Nähe der Schultreppe wird durch die Ortsgemeinde noch angestrebt. Hier steht die Genehmigung noch aus.
Klaus Stein, Ortsbürgermeister