JAGDGENOSSENSCHAFT MONZINGEN
Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde Monzingen gehören (Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft am Freitag, den 13. März 2026 um 19.30 Uhr im Haus am Bibelgarten, hinter der Kirche, in Monzingen eingeladen.
Tagesordnung
Geschäftsbericht über das Jagdjahr 2025/2026
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Jagdvorstandes
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung und Höhe der Auszahlung der Jagdpacht 2026/2027
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026/2027
Neuwahl eines Kassenprüfers für 2 Jahre
Anträge zu den Jagdpachtverträgen
Datenschutzinformationen nach Artikel 13 EU-DSGVO
Anhörung der Jagdgenossen
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten die Flächengrößen ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor der Versammlung anzugeben.
Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Jeder Jagdgenosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch: die Ehegattin/gatten, Lebenspartner/in, Verwandte in gerader Linie, eine von dem Jagdgenossen ständig beschäftigten Person oder einem derselben Jagdgenossenschaft angehörigem volljährigen Jagdgenossen. Ein Jagdgenosse darf max. 3 Vollmachten in seiner Person vereinigen.
Gez. Werner Jaeger, Jagdvorsteher
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