Widerrechtliche Nutzung von Feldwirtschaftswegen
In jüngster Zeit häufen sich erneut die Klagen über eine widerrechtliche Nutzung des Feldwirtschaftsweges am Ende der Sobernheimer Straße in Richtung Weinberge, K19/B41 beginnend zwischen den Neubaugebieten „Auf Ebenhöh“ und „Auf der Ley“.
Aus gegebenem Anlass erinnert die Ortsgemeinde Monzingen somit nochmals und nachdrücklich an die Einhaltung des bestehenden Nutzungsverbotes dieses Feldwirtschaftsweges. Da dieser Weg offiziell für den Durchgangsverkehr gesperrt ist, rechnen zum Beispiel Fußgänger und spielende Kinder nicht mit herannahenden Autos. Das schafft gefährliche Situationen, die wir gemeinsam vermeiden wollen. Auch unsere Landwirte/Winzer sind auf diese Wege angewiesen und erwarten beim Verrichten ihrer Arbeit keinen allgemeinen Durchgangsverkehr.
Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer, und erinnern an die gebotene Rücksichtnahme und die Einhaltung des Durchfahrverbotes gem. dortiger Beschilderung.
Ortsgemeinde Monzingen
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