Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wahl des Deutschen Bundestages am Sonntag, 23. Februar 2025
Für die vorgezogene Wahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 gibt es einige verkürzte Fristen, auf die wir Sie vorab hinweisen wollen.
Bis zum 29. Januar 2025 erhalten alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen per Post. Mit dieser Benachrichtigung können Sie ganz bequem und ohne Zeitdruck Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, denn bis dahin liegen in der Verwaltung noch keine Stimmzettel vor, die verschickt werden können. Diese werden bundesweit erst ab 31. Januar 2025 gedruckt, weil bis dahin noch Einspruchsfristen laufen.
Wir gehen derzeit davon aus, dass wir frühestens ab 10. Februar 2025 Briefwahlunterlagen ausstellen und verschicken können, weil erst dann alle Unterlagen vorliegen. Bis zum Wahltag bleiben dann nur wenige Tage und die Gefahr besteht, dass die Rücksendung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg an die Verwaltung nicht rechtzeitig erfolgt und somit ihre Stimmabgabe nicht gezählt werden kann. Bitte beachten Sie dieses kurze Zeitfenster. Alternativ können Sie den Wahlbrief bei uns abgeben.
Für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, besteht die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die notwendigen Antragsvordrucke finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. Um dem Zeitdruck bei der Briefwahl zu umgehen, können Sie auch am Wahltag im Wahlraum per Urnenwahl Ihre Stimme abgeben.
Information der VG Nahe-Glan
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