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Der Abfallwirtschaftsbetrieb KH informiert:

Neue bundesweite gesetzlichen Vorgaben für die Biotonne Einsatz gegen Mikroplastik: Um Fremdstoffe in Bioabfällen zu reduzieren, gelten seit 1. Mai 2025 bundesweit neue gesetzliche Vorgaben für den Bioabfall: So darf der Anteil an Fremdstoffen wie etwa Glas, Metall oder Kunststoffe in der Biotonne nach Anpassung der Bioabfallverordnung nur noch maximal drei Prozent betragen. Allein Kunststoffe dürfen höchstens ein Prozent des Bioabfalls ausmachen. Der Erste Beigeordnete des Landkreises Bad Kreuznach Oliver Kohl (SPD) betont: „Ziel der neuen Regelungen ist es, Mikroplastik aus der Komposterde, die wir im Verwertungsprozess gewinnen, herauszuhalten und Plastikeintrag in die Umwelt zu verhindern. Deshalb mein Appell: Werfen Sie Kunststoffprodukte nicht die Biotonne und helfen Sie mit, die vom Mikroplastik ausgehenden Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren.“ Der Bioabfall aus dem Landkreis Bad Kreuznach wird jeweils zur Hälfte in der Kompostierungsanlage im Kompostwerk Bad Kreuznach und in der Biomasseanlage Essenheim verwertet. Durch Kompostierung und Vergärung entsteht bereits nach mehreren Wochen wertvoller Kompost, der von Landwirten aus der Umgebung auf den Feldern ausgebracht wird. Wichtig zu wissen: Einige Fahrzeuge des AWB sind mit Störstoffdetektoren ausgerüstet, die Fehlwürfe in der Biotonne erkennen können. Falsch befüllte Biotonnen werden im ersten Schritt stehen gelassen. Die Betroffenen können dann die Tonnen entweder selbst nachsortieren oder eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beantragen. Gelangen dennoch Fremdstoffe ins Kompostwerk, ist der Rest mühsame Handarbeit: Schon vor Inkrafttreten der Verordnung war es auch beim AWB gängige Praxis, Fremdstoffe zu entfernen. So werden im Kompostwerk beim Abladen des Bioabfalls aus den Sammelfahrzeugen Sichtkontrollen durchgeführt. Der Bioabfall, der in der eigenen Anlage verarbeitet wird, läuft über ein Sortierband und Fehlwürfe werden von Hand aussortiert.

Auch die im Handel angebotenen „kompostierbaren" Plastikmüllbeutel, Kaffeekapseln, Zahnbürsten und ähnliche Produkte dürfen nicht in die Biotonne. Sie sind zwar unter bestimmten Laborbedingungen biologisch abbaubar. Für eine komplette Zersetzung reicht die in den Anlagen zur Verfügung stehende Zeit aber nicht aus. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach hat einige Tipps für die Entsorgung in der Biotonne, passend zur Jahreszeit zusammengestellt:  Bioabfälle sollten in Papiertüten (diese sind übrigens billiger als sogenannte kompostierbare Bioplastiktüten) oder in Zeitungspapier gepackt werden  Die Biotonne sollte immer trocken gehalten werden. Dazu die Biotonne am Boden mit Eierkartons oder Zeitungspapier auslegen.  Um im Sommer Madenbefall zu verhindern, hilft z.B. ein Netz über der Biotonne, denn so können Fliegen keine Eier im Abfall legen. Dieses sollte natürlich unmittelbar vor der Leerung entfernt werden.
Weitere Informationen und Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach unter Tel. 0671/803-1954, im „Ratgeber Umwelt“ und auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-kh.de.
 

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Ansprechpartner der Pressestelle
Simone Mager
Tel: 0671 / 803-1240

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